Veranstalter der Fastenwoche:
Gemeinsam Fastenwandern
Christiane Hefner
Richard-Wagner-Str. 29
76669 Bad Schönborn
Handy: +49 176 472 176 92
Email: info@gemeinsam-fastenwandern.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand 08/2021 SCHWARZWALD PANORAMA, Bad Herrenalb
1 Anmeldung/ Buchung, Vertrag
Die Anmeldung/Buchung kann über das Buchungsformular schriftlich oder per Mail erfolgen. Mit dieser Anmeldung/Buchung bieten Sie mir Christiane Hefner als Veranstalterin den Vertragsabschluss zu den Bedingungen dieser AGB an. Zustande kommt der Vertrag durch eine Buchungsbestätigung (schriftlich oder per Mail).
Sofern Sie zu erkennen geben, dass ich in dem Hotel, in dem die Fastenwoche stattfindet, ein Zimmer buchen soll, willigen Sie hiermit ein, dass Ihre Daten zur Zimmerreservierung an das betreffende Hotel weitergeleitet werden.
Eine vertragliche Beziehung für die Übernachtung entsteht ausschließlich mit dem jeweiligen Hotel.
- bei Fastenwochen Bad Herrenalb Rotensol: im Hotel Restaurant LAMM
- bei Fastenwochen in Bad Herrenalb: im Hotel Sonnenhof
2 Leistung
Der Umfang der vertraglichen Leistung und die Höhe der Vergütung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Veranstaltung und der schriftlichen Buchungsbestätigung.
Anreise und Abreise sind nicht Bestandteil der Fastenwoche und erfolgen auf eigene Kosten und Risiko.
Sollte ein Teilnehmer angebotene Leistungen innerhalb der Fastenwoche(n) nicht in Anspruch nehmen, bedingt dies keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung der Vergütung. Programmänderungen begründen keine Ersatzforderungen. Ohne vollständige Zahlung des Veranstaltungspreises vor Beginn der Fastenwoche(n) besteht kein Anspruch auf Erbringung der Leistung.
3 Widerruf
Ein Widerrufsrecht gemäß § 312g BGB besteht wegen § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht, da der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Zeitraum vorsieht und die Vorschriften von § 651a BGB auf den Vertrag keine Anwendung findet (keine Pauschalreise).
4 Rücktritt durch den Teilnehmer
Ein Rücktritt von der Buchung ist jederzeit möglich. Je nach Zeitpunkt des Zugangs bleibt jedoch der Vergütungsanspruch von Gemeinsam-Fastenwandern wie folgt bestehen (maßgeblich hierfür ist der Zugang der Rücktrittserklärung und deren Eingangsbestätigung):
5 Rücktritt durch die Veranstalterin
Fällt eine Fastenwoche wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl (5) aus, so wird der Teilnehmer spätestens eine Woche vor Reisebeginn darüber informiert. Ist kurzfristig die Voraussetzung für eine Nichtdurchführbarkeit der Veranstaltung eingetreten, hat die Veranstalterin die Teilnehmer unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Der Teilnehmer erhält den bereits bezahlten Veranstaltungspreis zurück.
Ein Vertrag kann fristlos gekündigt werden, wenn ein Teilnehmer ungeachtet einer mündlichen Abmahnung durch die Fastenleiterin die Veranstaltung nachhaltig stört und sich so vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Kündigung gerechtfertigt ist.
Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik o. ä.) oder sonstiger von der Veranstalterin nicht zu vertretender Hinderungsgründe, insbesondere solche außerhalb der Einflusssphäre der Veranstalterin, behält sich die Veranstalterin das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden ein Anspruch, zum Beispiel auf Schadenersatz, zusteht.
6 Körperliche Anforderungen
Die Fastenwochen dienen der Gesundheitsvorsorge und sind für Gesunde gedacht. Es ist demnach kein Heilfasten im klinischen Sinne unter ärztlicher Leitung. Voraussetzung für die Teilnahme der Fastenwochen ist somit die gesundheitliche Eignung des Teilnehmers für das Fasten und die Wanderungen. Diese Eignung wird vor Ort nicht überprüft. Jeder Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung/Buchung, dass er gesund ist (insbesondere nicht an einer Essstörung, an einem krankhaften Über- oder Untergewicht oder an einer Suchtkrankheit leidet), in eigener Verantwortung an der Fastenwoche teilnimmt und über 18 Jahre alt ist. Im Zweifel hat er vorher seinen Arzt zu konsultieren. Eine Pflicht zum Einschreiten der Veranstalterin besteht nur dann, wenn die fehlende Eignung offensichtlich ist. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Rücksichtnahme, die eine Beeinträchtigung des Verlaufs der Veranstaltung für Mitteilnehmer bedeuten würde.
7 Haftung, Haftungsbeschränkung, Verjährung
Jeder Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung, dass er selbst die volle Verantwortung für sein eigenes Handeln während der gesamten Veranstaltung trägt und dass er ausreichend versichert ist. Es kann somit keine Ansprüche an die Fastenleitung bei evtl. auftretenden Schäden an Körper, Gesundheit und Eigentum gestellt werden.
Für Beschädigungen oder Verluste durch den Teilnehmer, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Kunde dem Hotel bzw. der Veranstalterin, sofern nicht der Schaden im Verantwortungsbereich des Hotels bzw. Veranstalterin liegt, oder durch einen Dritten verursacht wurde und der Dritte auch tatsächlich Ersatz leistet, was jeweils vom Teilnehmer nachzuweisen ist.
Die Veranstalterin haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Betreuung. Ein für den Fall schuldhafter Vertragsverletzung der Veranstalterin dem Teilnehmer zustehender Anspruch auf Schadensersatz wird zugunsten der Veranstalterin dahingehend begrenzt, dass die Veranstalterin haftet,
8 Versicherung
Die Veranstalterin empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, da diese nicht im Preis enthalten ist.
9 Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum
Die Veranstaltungskosten sind in Vorkasse zu leisten. Die Kosten für die Übernachtung werden am Ende der Fastenwoche im Hotel beglichen.
10 Bereits gebuchte Massagetermine
können nur bis 24 Stunden vor Anreise kostenfrei storniert werden. Bei kurzfristigeren Stornierungen werden 100% Ausfallkosten fällig.
11 Schlussbestimmungen
Meine AGB gelten für Veranstaltungen im Inland. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt werden. Eine unwirksame Bestimmung soll einvernehmlich durch eine solche wirksame Bestimmung ersetzt werden, welche der ursprünglichen Absicht der Parteien wirtschaftlich so weit wie möglich gleichkommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke. Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.
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